Osteuropa / Tschechien
Verband für Internationale Politik und Völkerrecht e. V. Berlin (VIP)
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Ziebart, Helmut :
Nachdenken über Nachbarschaft mit Tschechien
Vortrag auf einer Veranstaltung des Verbandes für Internationale Politik und Völkerrecht e.V. am 11. September 2002 in Berlin
Die gegenwärtigen Probleme in den deutsch-tschechischen Beziehungen sind bedauerliche Auswirkungen einer bereits vor fünf Jahren eingeleiteten Kampagne gegen die deutsch-tschechische Deklaration vom 21. Januar 1997. Deren Anliegen, sich auf die Zukunft zu orientieren, um anspruchsvolle Aufgaben der europäischen Integration gemeinsam zu lösen, wurden bereits damals von restaurativen Kräften der Bundesrepublik abgelehnt. Inzwischen glauben sie, die Verhandlungen zur EU Osterweiterung seien eine günstige, ja vielleicht sogar die letzte Möglichkeit, ihre antitschechischen Ambitionen durch ständig eskalierende Forderungen und deren zunehmende Internationalisierung durchsetzen zu können. Die von Jörg Haider inszenierte Volksabstimmung gegen das tschechische Atomkraftwerk in Temelin ist ein Beispiel dieses Versuchs, die Junktimierung der EU Aufnahme Tschechiens mit dem Erpressungsantrag, die Benedekrete aufzuheben, ein zweites.
Nachdem die Antiatomkraftwerkkampagne durch eine Übereinkunft der Regierungschefs von Wien und Prag beigelegt werden konnte, setzte man als nächsten Konfrontationsgegenstand die deutsch-tschechischen Konflikte des vorigen Jahrhunderts auf die Tagesordnung. Sie werden seit Anfang des Jahres immer stärker aufgebauscht, um damit das deutsch-tschechische Verhältnis in die Vergangenheit zurück zu katapultieren.
Edmund Stoiber hat .auf dem diesjährigen Sudetentag verkündet, dass er die Deklaration, wenn er Bundeskanzler werden sollte, ignorieren würde. Das Wahlprogramm der CDU/CSU enthält die Präzisierung seiner Kurskorrektur. Noch stehen Inhalt und Diktion des von Helmut Kohl und Václav Klaus unterzeichneten Grunddokuments der Beziehungen diesem Vorhaben im Wege.
In dessen Artikel 4 wird u.a. festgestellt, dass beide Seiten ihrer Rechtsordnung verpflichtet bleiben, die Rechtsauffassung der anderen Seite zu den tragischen Kapiteln der Geschichte jedoch respektieren wollen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass das begangene Unrecht der Vergangenheit angehört und die Beziehungen auf die Zukunft ausgerichtet werden.
Edmund Stoibers antitschechische Attacken offenbaren, dass er die offiziellen Auffassungen der Tschechischen Republik nicht zu respektieren bereit ist. Er maßt sich die alleinige Deutungshoheit über komplizierte, menschlich tragische, deutsch-tschechische Konflikte der Vergangenheit an. Nach der in den "Kohljahren" vorgenommenen Umdeutung der Geschichte der Vor- und Nachkriegszeit, möchte der Münchner Kanzlerkandidat mit Hilfe einer großen Revisionskoalition nun auch die Nachkriegsverhältnisse ändern.
"Wer mit Deutschland gute Beziehungen wolle," so dozierte der damalige Bundeskanzler in einem Gespräch in Prag, der dürfe "nicht zu viel verlangen". Das "nicht zu viel" war seine Antwort auf die tschechische Forderung, das Münchner Abkommen als ungültig von Anfang an zu erklären.
Stoiber hält nicht nur an Kohls Auffassung fest. Er versucht darüber hinaus mit Hilfe seiner bayerischen, österreichischen und paneuropäischen Gesinnungsfreunde, die seinerzeitigen tschechoslowakischen Präsidialdekrete zur Beseitigung der Folgen von München sowie der nachfolgenden Spaltung und Okkupation der CSR nachträglich aufheben zu lassen.
Die Erklärung der tschechischen Seite, dass diese gegenstandslos geworden sind, reicht dem Schutzpatron des vierten bayerischen Stammes nicht aus. Er will von Prag die Feststellung erpressen, dass die Dekrete Unrecht waren und daher von Anfang an ungültig seien. Das würde jedoch bedeuten, der bundesdeutschen Auffassung zuzustimmen, dass das Münchner Abkommen zeitweilig gültig war, die tschechoslowakischen Gegenmaßnahmen jedoch Unrecht gewesen sein.
Wer für eine solche Politik den Tarnanzug der "europäischen Wertegemeinschaft" missbrauchen will, muss sich fragen lassen, wie "europatauglich" er selbst eigentlich ist.
"Europa muss man richtig machen" heißt es im Wahlprogramm der CDU/CSU. Die EU-Osterweiterung eröffne dafür eine historische Chance. Den "Heimatvertriebenen" und den "deutschen Volksgruppen" käme dabei eine wichtige "Brückenfunktion" zu. Die Union werde deshalb die deutschen Minderheiten im Osten unterstützen und "die berechtigten Anliegen der Heimatvertriebenen" zur Sprache bringen.
Diese Anliegen wurden bereits eine Woche nach der Bestätigung der Deutsch-Tschechischen Deklaration durch den Bundestag, als § 3 der neuen Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft niedergeschrieben. Sie lauten:
- "Durchsetzung des Rechts auf Heimat und deren Wiedergewinnung", sowie die "damit verbundene Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts", - "Rückgabe des konfiszierten Vermögens auf der Basis einer gerechten Entschädigung",
- "Wahrung der Belange der Volksgruppe in der Heimat und in den Aufnahmegebieten",
- "Mitwirkung an einer gerechten Völkerordnung Europas".
Die angeführten Forderungen des § 3 der Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft beruhen vollinhaltlich auf der Vorbehaltserklärung von 56 CDU/CSU Abgeordneten, die sie als abweichende Auffassung zum Beschluss des Bundestages über die Deutsch-Tschechische Deklaration zu Protokoll gaben und jetzt als neue Richtlinie der Beziehungen praktizieren wollen. Theo Waigel hat als damaliger Vorsitzender der CSU dazu aufgerufen, die Auseinandersetzung um die von der Deklaration nicht berücksichtigten altlastigen Forderungen so weiter zu führen, dass am Ende der Diskussion das "Recht auf Heimat" verbindlich festgeschrieben werden könne, d.h. jenes angebliche Recht, das Václav Havel in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag im Mai 1998 als eine gehobene Umschreibung für territoriale Ansprüche dechiffriert hat.
Das Wahlprogramm der Union hat dieses Anliegen dennoch aufgegriffen. Beide Parteien wollen nach der EU-Aufnahme Tschechiens Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit für die "Verwirklichung des Rechts auf Heimat" nutzen. Sie betrachten die tschechischen Grenzgebiete offensichtlich als Erbgut, das eigentlich Deutschland gehöre.
Um die erforderliche internationale Unterstützung für ihren "Heimatanspruch" zu erhalten, haben CSU-Abgeordnete am 15. April 1999 im Europaparlament die Prüfung der "Europatauglichkeit" der Tschechischen Republik durchgeboxt. Sie wählten dafür eine Sitzung, zu der nur wenige Abgeordnete erschienen waren, trommelten all ihre Sympathisanten zusammen und erreichten so die erforderliche Mehrheit für ihren Beschluss.
Die Deutschen hätten. "die Angelegenheit gehijackt und dabei den europäischen Regenschirm missbraucht, um private Rechnungen aus der Vergangenheit zu begleichen, anstelle in die Zukunft zu schauen" stellte der französische Politologe Jacques Rupnik fest (Spiegel Spezial Nr.2/2002).
Dieser "Piratenakt" habe den Unmut vieler nichtdeutschen Straßburger Parlamentarier hervorgerufen. Das scheint die CSU/CDU Abgeordneten des Europaparlaments jedoch wenig zu stören. Sie haben den Auftrag, das Thema am kochen zu halten. Und das tun sie auch.
Nach diesem "deutschen Überfall" haben sowohl das Parlament und die EU-Kommission Gutachten in Auftrag gegeben, die zur Entscheidung über den CSU/CDU-Antrag herangezogen werden sollen. Sie liegen zur Zeit noch nicht vor. Der außenpolitische Ausschuss des EU-Parlaments hat am 22. Mai 2002 den Antrag vorab diskutiert. In der Niederschrift darüber wird hervorgehoben, "dass man die Enteignung und Vertreibung der Sudetendeutschen nicht als Verletzung des europäischen Rechts betrachten kann, weil es dazu vor der Gründung der Europäischen Gemeinschaft gekommen sei und auch deshalb, weil die EU-Legislative weder bürger- noch eigentumsrechtliche Fragen regelt" (Radio Prag 23.05.02).
Günther Verheugen hat den Vorbedingungsbeschluss der CSU/CDU wiederholt als eine Belastung der Beitrittsverhandlungen kritisiert. Die Dekrete seien nach tschechischer Ansicht erloschen und nach Auffassung der Kommission "obsolet". Sie geht davon aus, dass "der Großteil der Dekrete für den Fortbestand des tschechischen Staates als unverzichtbar und also in ihrer Gänze als nicht annullierbar anzusehen sei".
In den Beitrittsverhandlungen konnten bisher 24 von insgesamt 29 Verhandlungskapiteln abgeschlossen werden. Verhandelt werden noch die Komplexe Transport, Landwirtschaft, Regionalpolitik, Wettbewerb, Finanzen und Haushalt. Ob diese Verhandlungen bis zum Jahresende wie geplant abgeschlossen werden können, ist angesichts der EU-Streitigkeiten um weitere Finanzhilfen für die Landwirtschaft und der immensen Flutschäden in Tschechien nicht sicher.
Die Argumentation der Kommission zu dem bayerischem Beitrittsultimatum hält weder Herrn Stoiber noch seine österreichischen Freunde davon ab, ihre altbackenen Forderungen aufrecht zu erhalten. Der österreichische Bundeskanzler, Wolfgang Schüssel, hatte eine Woche nach der "Piratenaktion" in Straßburg einen analogen Beschluss im Wiener Parlament durchgesetzt. "Wir mussten die Juden entschädigen, also sollen auch die Tschechen jetzt die vertriebenen Deutschen entschädigen" ("Standard" 02.02.02). Der Vergleich belegt, es haidert nicht nur in Kärnten, es stoibert auch in Wien und schwappt nach Budapest über.
Edmund Stoiber nahm kurz nach seiner Nominierung zum Kanzlerkandidaten demonstrativ am Parteitag der FIDESZ teil und lobte dort die Restaurationspolitik des damaligen ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orban und dessen Eintreten für die Etablierung von Volkstums- und Minderheitenpolitik in Europa. Orban revanchierte sich mit einer Brandrede im Europa-Parlament gegen die "Benedekrete" und deren Anwendung auf die ungarische Minderheit in der Slowakei. Er forderte ihre sofortige Aufhebung durch Bratislava und Prag.
Die Antwort von dort und aus Warschau kam prompt. Polen, Tschechien und die Slowakei ließen den anberaumten Gipfel des "Viegrader Quartetts" platzen .und beschlossen, statt der regionalen verstärkt die bilateralen Beziehungen zu intensivieren. Damit war der ungarische Joker vorläufig ausgereizt. Er bleibt jedoch für neue Einsätze bei passender Gelegenheit weiterhin im Spiel.
Mythen und Wahrheiten über Dekrete und Zwangsaussiedlungen
Die antitschechische Kampagne konzentriert sich zur Zeit vor allem auf die so genannten Benedekrete. Deren formelle nachträgliche "Aufhebung" wäre die Ouvertüre für das Vorbringen der übrigen Forderungen nach Vermögensrückgabe, Entschädigung und Autonomie. Da es weder in Tschechien noch in Deutschland - und im Ausland erst recht nicht - fundierte Kenntnisse über den historischen Hintergrund und den Inhalt der Dekrete gibt, konnten sich die Betreiber der Kampagne darauf beschränken, sie einfach pauschal zu dämonisieren, um damit eine antitschechische Stimmung zu erzeugen. Dazu gehört in bester Bush-Manier auch, dass man den Endunterzeichner, den seinerzeitigen tschechoslowakischen Präsidenten im Londoner Exil, Edvard Bene, als Schurken stigmatisiert.
Dass die Dekrete eine Folge des Münchner Abkommens, sowie der Proklamierung eines slowakischen Vasallenstaates und der Okkupation des Restes der Tschechoslowakei durch das Dritte Deutsche Reich waren, wird verschwiegen. Verschwiegen wird ebenso die internationale Auffassung, dass damit die 1918 gegründete Tschechoslowakische Republik als Staat nicht untergegangen ist. Er befand sich in einem zeitweiligen Notstand, der u.a. dazu führte, dass seine Interessen und Verpflichtungen im Londoner Exil wahrgenommen werden mussten.
Es handelt sich dabei um die im Juni 1940 gebildeten provisorischen Staatseinrichtungen Präsident, Staatsrat (provisorisches Parlament) und Exilregierung.
Sie wurden von Großbritannien unmittelbar nach ihrer Gründung und von den USA, der Sowjetunion und China sowie weiteren Staaten der Antihitlerkoalition am 21. Juli 1940 anerkannt.
Am gleichen Tag begann die Zeit der Dekrete, die von der Exilregierung erarbeitet, dem Staatsrat zur Entscheidung vorgelegt und danach von dem jeweils zuständigem Minister und dem Präsidenten unterzeichnet wurden. Wir haben es hier folglich mit Präsidialdekreten zu tun und nicht mit Erlassen oder Befehlen eines Diktators.
In der Zeit vom 21.Juli 1940 bis zum 28. Oktober 1945, dem Tag der ersten Sitzung des Provisorischen Parlaments in Prag, sind insgesamt 143 Dekrete, davon 45 im Londoner Exil angenommen worden. Das erste Dekret befasste sich mit der Gründung des Staatsrates, das zweite regelte die Gesetzgebung bis zur Konstituierung von Verfassungsorganen auf dem Territorium der befreiten Tschechoslowakei. Die darauf folgenden betrafen verschiedene Bereiche und Probleme, die mit Fragen des Krieges gegen Hitlerdeutschland, der Erneuerung der Tschechoslowakischen Republik und der Gestaltung ihrer Nachkriegsordnung zu tun hatten. Darunter gab es nur sieben Dekrete die, nach dem Prinzip der kollektiven Haftung, die deutsche und die ungarische Minderheiten betrafen.
In der gegenwärtigen Debatte geht es dabei vor allem um Dekrete, die die Rückübertragung von deutschen und ungarischen Enteignungen, die Konfiskation und Aufteilung landwirtschaftlichen Vermögens und die Übergabe von privatem und juristischem deutschem und ungarischem Besitz in den Fond der nationalen Erneuerung zum Inhalt hatten. Das Tschechische Verfassungsgericht hat nach der Wende festgestellt, dass die Enteignungen ein einmaliger Akt waren, konstitutiven Charakter haben und für die Zukunft nicht anwendbar sind.
Die entschädigungslose Enteignung deutschen Vermögens im Ausland ist übrigens auch durch das Pariser Reparationsabkommen vom Dezember 1945 gedeckt. Es berechtigt seine Teilnehmer, Vermögen deutscher Minderheiten als Anrechnung für Reparationsleistungen zu beschlagnahmen und verpflichtet sie darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass es nicht in deutschen Besitz zurückkehrt.
Außer den Enteignungsdekreten geht es in der Vertriebenendiskussion noch um das Dekret Nr. 33. Dies beschloss die Entlassung von Deutschen aus der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft, die mit dem Volksentscheid vom Dezember 1938 sich zu 98,9% für die Umwandlung der tschechischen Grenzgebiete in den "Reichsgau Sudetenland" entschieden hatten und damit Staatsbürger des Dritten Deutschen Reiches wurden.
Durch das Verfassungsgesetz Nr.57 des Tschechoslowakischen Parlaments vom 28. März 1946 wurden alle 143 Dekrete inhaltlich und formell bestätigt.
Sie sind nach offizieller tschechischer Auffassung inzwischen gegenstandslos, da sie nach ihrer Ausführung erloschen sind, bleiben aber Bestandteil der nach dem Kriege geschaffenen tschechoslowakischen Rechtsordnung.
Die bayerische, österreichische, ungarische Absicht, sie als rechtsunwirksam von Anfang an zu erklären, verfolgt das Ziel, die enteigneten Besitzer in ihre vormaligen Eigentumsrechte wieder einzusetzen, beziehungsweise sie durch gleichwertige Ersatzangebote zu entschädigen.
Der Rechtswissenschaftler an der Humboldt Universität Prof. Christian Tomuschat schätzt die Rückgabe- und Entschädigungsforderungen als unhaltbar ein. Deutsche hätten darauf weder nach tschechischem noch nach deutschem, europäischem und Völkerrecht einen Anspruch.
Anders allerdings verhielte es sich nach seiner Auffassung mit dem nicht mehr zu den Dekreten zählenden Gesetz Nr. 115 der Provisorischen Nationalversammlung vom 8. Mai 1946. Darin heißt es: "Eine Handlung, die vom 30. September 1938 bis zum 28. Oktober 1945 vorgenommen wurde und deren Zweck es war, einen Beitrag zum Kampf um die Wiedergewinnung der Freiheit der Tschechen und Slowaken zu leisten, oder die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziel hatte, ist auch dann nicht widerrechtlich, wenn sie sonst nach den geltenden Vorschriften strafbar gewesen wäre."
Die Kritik richtet sich dabei vor allem gegen die Ausdehnung des Zeitraums der Straffreiheit über das Kriegsende hinaus bis zum 28. Oktober 1945. Eine Verkürzung der Amnestiezeit bei diesem Gesetz läge m. E. im Bereich des Möglichen. Voraussetzung für eine derartige tschechische Geste zu einem günstigen Zeitpunkt wäre allerdings eine Mehrheit im tschechischen Parlament. Die gibt es zur Zeit nicht.
Notwendig wäre außerdem ein deutsches Entgegenkommen z.B. bei den Vermögensforderungen. Auch das ist vorläufig nicht in Sicht.
Flucht, Vertreibung und Zwangsaussiedlung
Zu den Mythen der antitschechischen Kampagne gehört die Behauptung, dass Vertreibung und Zwangsaussiedlung durch ein Dekret festgelegt worden seien. Ein solches Dekret gibt es nicht. Die Umsiedlung von Deutschen aus den mittelosteuropäischen Staaten wurde durch Verhandlungen der Londoner Exilregierungen Polens und der Tschechoslowakei mit Großbritannien, den USA und der Sowjetunion seit 1941 vorbereitet und während der Potsdamer Konferenz endgültig beschlossen. Die Exilregierungen legten ihre Vorstellungen in Memoranden nieder, die von der britischen Regierung, insbesondere dem damalige Premier Winston Churchill und Außenminister Sir Anthony Eden, wesentlich ergänzt wurden.
Dabei spielte die Auffassung eine Rolle, dass nach den Erfahrungen der Zwischenkriegszeit Stabilität in der Tschechoslowakei und auch in Polen nur einziehen könne, wenn die dortigen deutschen Minderheiten, deren führende Vertreter wie Konrad Henlein und Karl Hermann Frank mit Hitler und Himmler paktiert haben, nach Deutschland umgesiedelt würden.
Winston Churchill sah in der Aussiedlung deutscher Minderheiten das "zufriedenstellendste und dauerhafteste Verfahren". Es würde danach "nicht mehr jenes Völkergemisch geben, das nicht enden wollende Schwierigkeiten mit sich bringt" (Spiegel Spezial Nr.2/2002).
Die Konzeption von Edvard Bene zur Ausweisung von Deutschen aus der Tschechoslowakei ist zwischen 1941 und 1943 sehr stark durch den Kriegsverlauf und dessen Brutalisierung durch Nazideutschland beeinflusst worden. Während er anfänglich nur dafür plädierte, eine Million Deutscher auszusiedeln, stimmte er 1943 schließlich den Forderungen der innertschechoslowakischen Widerstandszentren und der britischen Regierung zu, alle Deutschen mit Ausnahme von antifaschistischen Widerstandskämpfern auszusiedeln. Den Ausschlag dafür gaben die barbarischen Auslöschungsaktionen von Lidice und Leáky und die sogenannte Heydrichiade", der Zehntausende Tschechen zum Opfer fielen. "Wo Heydrich und seinesgleichen gewütet haben," stellte damals Anthony Eden in einem "non paper" fest, könne "deutsches Leben nicht mehr geschützt werden."
Ab 1943 gab es zwischen der britischen Regierung und der von ihr bereits 1940 eingesetzten Expertenkommission für den Transfer volle Übereinstimmung darüber, die deutschen Minderheiten insgesamt und nicht nur teilweise abzuschieben. Roosevelts Zustimmung zur Aussiedlung aller Deutschen aus der Tschechoslowakei erfolgte am 7. Juli 1943, die von Stalin im Dezember des gleichen Jahres.
Wer das letzte Wort in dieser Frage hatte, erhellt eine Randepisode der Potsdamer Konferenz. Von der britischen Delegation wurde nach einem Lunch beim Kaffee die Frage aufgeworfen, ob es nicht ratsam wäre, Edvard Bene nach Potsdam zu holen, um seine abschließende Meinung zur Aussiedlung der Deutschen aus der CSR zu hören. Darauf erwiderte Stalin, das zu tun, hieße den Senf nach dem Essen zu servieren.
Aus der Tschechoslowakei sind ca. 2,2 Millionen Deutsche ausgewiesen worden. Von Mai bis August 1945 gab es die so genannten wilden Vertreibungen, in deren Verlauf es zu zahlreichen Exzessen gekommen ist. Die schlimmsten Verbrechen sind auf dem "Todesmarsch" von Brno nach Österreich, in Ústí sowie während des Prager Aufstandes und in den Tagen danach verübt worden. Neben den Entschuldigungen von Havel, Klaus und Zeman für diese Exzesse wurde auch in der Deklaration das Bedauern der tschechischen Seite darüber zum Ausdruck gebracht, das vielen Deutschen Leid und Unrecht zugefügt wurde. Es erstreckt sich ausdrücklich auch darauf, dass die Exzesse aufgrund des Gesetzes Nr.115 als nicht widerrechtlich angesehen wurden.
Wenn es um Vertreibungen und die dabei verübten Gewalttaten geht, sollten deren Abfolge sowie die Tatsache nicht übersehen werden, dass zwischen 1939 und 1945 in Europa insgesamt 50 Millionen Menschen aus ihren Heimatorten ausgewiesen wurden. Nur jeder Vierte davon war ein Deutscher. Sie haben Anspruch darauf, sich daran zu erinnern, aber m. E. besteht auch die Verpflichtung, nicht außer Acht zu lassen, dass das Leid, das sie erleben und erdulden mussten, vorher Juden, Tschechen, Slowaken, Polen und anderen Völkern durch Deutsche angetan wurde. Dies geschah bekanntlich, um "Lebensraum" für Deutsche zu schaffen.
Die Mehrheit der deutschen Vertriebenen und Umsiedler hat weder Herrn Stoiber noch seine Vertriebenenfunktionäre und deren Fahnenschwenker und Trommler gebeten oder beauftragt, ihr Leid politisch zu missbrauchen, zu missbrauchen für den "deutschen Eintritt in die internationale Opferkultur", wie die "Neue Zürcher Zeitung" argwöhnt.
Geschichte oder Politik?
Bei der in der Bundesrepublik geführten Diskussion um Dekrete und Vertreibungen geht es m. E. nur noch sehr bedingt um Geschichtsaufarbeitung. Die alpine Revisionsallianz versucht, sie unter Stoibers Führung als eine Komponente deutsch-österreichischer Außenpolitik zu etablieren. Die Aufnahme der betreffenden Themen in das Wiener Regierungsprogramm und das Münchner Unionswahlprogramm, das nach dem 22. September Berliner Regierungsauftrag werden könnte, belegt dies. Stoibers persönliche Haltung offenbart außerdem, dass er weder eine zeitliche noch eine staatsmännische Distanz zu dieser Thematik hat. Die "sudetendeutsche Frage" habe seiner Auffassung nach einen "enormen Aufschwung erhalten". Als Bundeskanzler wolle er dafür sorgen, dass aus dieser Bewegung "vernünftige Gespräche, aus Gesprächen Verhandlungen und aus Verhandlungen Lösungen erwachsen. Zwischen nichts und allem, zwischen Null und Hundert (gebe) es viele Lösungen".
Der bayerische Landtagspräsident und Sprecher der Sudetendeutschen, reichte die diesbezüglichen Ausführungsbestimmungen nach. Die Tschechen, so Herr Johann Böhm, bräuchten nicht zu fürchten, dass man ihnen Hab und Gut nehmen wolle, das früher Deutschen gehört habe. Dies sei z.T. in gutem Glauben erworben worden und inzwischen außerdem marode. Deshalb erwarte man, dass der tschechische Staat aus seinem Land- und Gebäudefond annehmbare Ersatzangebote anbiete.
Der berufsvertriebene Vorsitzende der Landsmannschaft, Bernd Posselt, Jahrgang 1956, entwickelte bereits 1994 in seinem Buch "Sturmzeichen" Vorschläge für eine künftige Autonomie seiner Untertanen im bayerischen Exil. Danach soll das "Sudetenland" entweder der Oberhoheit Bayerns und Tschechiens unterstellt werden oder aber direkt der EU.
Bernd Posselt ist übrigens Stoibers multiplexer Mehrfachspieler in Sachen Veränderung der mitteleuropäischen Lage. Er steht nicht nur der Sudetendeutschen Landsmannschaft vor, sondern auch der deutschen Sektion der Paneuropäischen Union (PEU). Außerdem wurde er noch zum zweifachen Stellvertreter gekürt. Einmal zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Außenpolitischen Ausschusses des EU-Parlaments und zum anderen zum Stellvertreter im gemeinsamen Parlamentsausschuss EU-Tschechien.
Der Mann ist also ein CSU-Vierspanner in bayerischen Diensten, erzogen von Otto von Habsburg, dessen Mitarbeiter er 16 Jahre lang war, zuständig für die Betreuung von Dissidenten in und Emigranten aus den sozialistischen Ländern.
Die PEU ist 1923 als europäische Einigungsbewegung gegründet worden. Ihr Ziel war ein deutsch dominiertes Großeuropa als Gegengewicht zur SU und Gegenpol zu den USA. Der Chef der tschechoslowakischen Sektion hieß übrigens Edvard Bene. Der Krieg machte die PEU überflüssig. Nach der Helsinkikonferenz wurde sie durch Funktionäre der Vertriebenenverbände erneut ins Leben gerufen mit der Aufgabe, die deutsche Frage zu europäisieren und die Beschlüsse von Jalta und Potsdam zu revidieren. Ein weiteres Ziel bestand darin, dabei auch die so genannten Kunststaaten der Pariser Vorortverträge von 1919, d.h. Jugoslawien und die Tschechoslowakei aufzulösen.
Ihr drittes, gegenwärtig betriebenes, Anliegen besteht darin, dem "Volksgruppenrecht" europaweit zum Durchbruch zu verhelfen, zugunsten Österreichs (Südtirol und Südkärnten) und Deutschlands (Sudetengebiete).
Zu diesem Zweck wurden u. a. bereits im Herbst 1989 noch zu Gustav Husáks Zeiten in der CSSR eine tschechische und eine slowakische Sektion aus Dissidenten gebildet. Gemanagt haben dies vor Ort die Generalsekretärin der internationalen PEU, Walburga Habsburg, und der Dissidentenbetreuer Bernd Posselt.
Den Vorsitz der ungarischen Sektion übernahm praktischerweise der Chef der internationalen PEU, Otto von Habsburg, gleich persönlich. Sein Sohn, Paul Georg, erledigt in Budapest das tägliche Geschäft als EU-Berater beim ungarischen Ministerpräsidenten. Otto von Habsburgs größte Hinterlassenschaft sitzt im EU-Parlament. Dort residieren inzwischen 80 Paneuropäer als Abgeordnete.
Verhalten der Bundesregierung im Spannungszeitraum
Die gegenwärtige Bundesregierung ist für die Fortsetzung der Zusammenarbeit auf der Grundlage der Deklaration. Da sie darin mit Prag übereinstimmt, ist eine wichtige Gemeinsamkeit gegeben für eine Fortsetzung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen und die Zurückdrängung der bayerischen Nebenaußenpolitik, die nach Einschätzung von Joschka Fischer eine ernsthafte Beeinträchtigung deutscher Interessen darstellt. Der im Auswärtigen Amt für die Beziehungen mit Tschechien zuständige stellvertretende Direktor, Christian Pauls, stellte auf einer Tagung der Evangelischen Akademie Ende Mai fest, dass er keinen Grund sehe, den Sudetendeutschen Sonderrechte einzuräumen: "Sie zu entschädigen, das wäre die Büchse der Pandora."
Bundeskanzler Schröder hat zu Beginn seiner Amtszeit mit der Feststellung, dass seine Regierung Ansprüche auf Vermögensrückgabe und Entschädigung nicht vertreten werde, deutliche Akzente gesetzt. Ähnliche Bekundungen während des für Ende März geplanten und dann wegen Zemans Äußerungen zur fünften Kolonne abgesagten Kanzlerbesuchs wären für die Prioritätensetzung in den Beziehungen wichtig gewesen. Da der Kanzler es vorzog zu schweigen, konnte die CSU ihr antitschechisches Süppchen weiter am Köcheln halten und sich neue Provokationen erlauben, wie auf dem Ostpreußentag in Leipzig.
Dessen Losung "Ostpreußen verpflichtet" animierte den Gastredner Edmund Stoiber zu folgender Feststellung: "Deutschland ist eine große, eine vielgestaltige Kulturnation. Und dazu gehört untrennbar Ostpreußen mit seiner reichen Geschichte und Kultur." Kritiken an dieser Stoiberschen Auffassung, wohin Ostpreußen eigentlich hingehöre, sind mir nicht bekannt.
Bislang unklar blieb auch, was eigentlich hinter Otto Schilys Empfehlung an Prag auf dem Sudetentag steckt, die "Benedekrete" aufzuheben, wenn von "deutscher Seite" erklärt würde, dass dies keine Rückübertragungs- und Entschädigungsforderungen zur Folge hätte. War das nur Taktik gegenüber den Wählern in seinem bayerischem Wahlkreis? Kann sein. Möglich ist aber auch, dass es ein Versuchsballon war. Zur Beseitigung der gegenwärtigen deutsch-tschechischen Irritationen wäre mehr Behutsamkeit m. E. durchaus angebracht.
Prager Gegenreaktionen und Stimmungen
Die wichtigste Gegenreaktion zu den dargelegten Kampagnen und Forderungen war der Beschluss des tschechischen Abgeordnetenhauses vom 24. April d. J. Darin werden einleitend die Bedeutung der Deklaration und das Interesse an gutnachbarlichen Beziehungen mit der Bundesrepublik sowie an einer vollberechtigten Mitgliedschaft in der EU hervorgehoben. Weiterhin heißt es in der Einleitung des Beschlusses "dass Umfang und Bedingungen der Restitutionsgesetzgebung vollständig und ausschließlich in der Befugnis der tschechischen Verfassungsorgane liegen". Anschließend wird darauf verwiesen, dass - ähnlich wie in anderen europäischen Staaten - die tschechoslowakische Gesetzgebung der Jahre 1940-1946 eine Folge des Krieges und der Niederlage des Nationalsozialismus ist. Ihre Gültigkeit ist per Durchführung erloschen. Neue Rechtsbeziehungen können auf ihrer Grundlage daher nicht mehr entstehen. Die durch die seinerzeitige Durchführung der Dekrete und Gesetze entstandenen rechtlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen seien allerdings unanzweifelbar, unantastbar und unveränderlich.
Hervorhebenswert ist nicht nur der Inhalt dieses Beschlusses, sondern auch die Tatsache, dass ihm alle Abgeordneten zugestimmt haben. Das war der erste einstimmige Beschluss des Parlaments nach der "Sanften Revolution". Selbst Präsident Havel ließ offiziell verlautbaren, dass er jedem Wort dieser Erklärung zustimme. In der zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat, verfehlte der Vorschlag, Edvard Bene mit dem höchsten Orden der Republik, dem Weißen Löwen am Band, postum zu ehren, nur ganz knapp die erforderliche Mehrheit.
Die nächste Antwort an Stoibers "Aufhebungsriege" erteilten dann am 15/16. Juni die tschechischen Wähler. Die Sozialdemokratische Partei erhielt die meisten Stimmen trotz oder gerade wegen Zemans Interview mit der Zeitschrift "Profil". Vladimir Spidla wurde Ministerpräsident und erklärte in einem Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung", dass der "Abschub" der Sudetendeutschen eine Quelle des Friedens war. Die damalige Generation hatte das Recht; Frieden zu schaffen und die jetzige habe kein Recht; an diesem Frieden zu rütteln.
Der eigentliche Gewinner der Wahl wahr die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens. Sie hat als einzige Partei Stimmen dazu gewonnen. Mit einem Zuwachs von 7,48 % erhielt sie 18,5 % aller Wählerstimmen und konnte so die Anzahl ihrer Mandate von bisher 24 auf 41 erhöhen. Sie wurde damit drittstärkste Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Zusammen mit der ODS von Klaus haben damit diese beiden Oppositionsparteien nur eine Stimme weniger als die Regierungsparteien.
Positionen der Hauptmächte der Antihitlerkoalition
Großbritannien, die USA und Russland unterstützen die Auffassungen Tschechiens zu den Dekreten und der Zwangsaussiedlung. Tony Blair erneuerte am 8.4.02 nach Gesprächen mit allen tschechischen Spitzenpolitikern in Prag den britischen Standpunkt, dass die Dekrete kein Hindernis für die EU-Aufnahme Tschechiens seien und dass die Nachkriegsbeschlüsse gültig bleiben. Analoge Erklärungen gibt es von Präsident Putin und Staatssekretär Grossmann vom US-Außenministerium.
Angesichts dieser Bekräftigungserklärungen wirken die Ambitionen der alpinen Revisionspopulisten exotisch. Sie bleiben dennoch gefährlich. Gefährlich, weil ambitionierte Provinzfürsten, Paneuropäer und eine Führungsseilschaft von Berufsvertriebenen dabei sind auszuprobieren, ob und wie weit es ihnen gelingen könnte, die bedingungslose deutsche Kapitulation von 1945 nachträglich in einen Sieg über die Völker Mittelosteuropas umzuwandeln.
Ob das gelingt, wird wesentlich mit davon abhängen, wer nach dem 22. September 2002 den Chefsessel im Bundeskanzleramt einnehmen und wer die Mehrheit - und mit wem - im Bundestag haben wird. Sollte Stoiber eine schwarzgelbe Mehrheit erreichen, dann sind weitere Spannungen mit Tschechien aber auch Polen und Slowenien vorprogrammiert.
Vom Straßburger Parlament und der Europäischen Kommission droht Tschechien m. E. kein Veto für dessen Aufnahme in die Europäische Union. Verzögern oder verhindern könnten diesen Schritt allerdings eine Stoibermehrheit im Bundestag und die gegenwärtige Wiener Koalition. Denn die Aufnahme der EU-Aspiranten bedarf ja der Zustimmung der Parlamente der EU-Alteingesessenen. Ich hoffe zugunsten Tschechiens und seiner mitteleuropäische Nachbarn, dass Stoiber in München bleibt und dass seine österreichischen Gefährten in Wien nicht mehr allzu lange die erste Geige spielen.