UNO


Verband für Internationale Politik und Völkerrecht e. V. Berlin (VIP)

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Voß, Dr. Hans:

Die UNO im Widerspruch zwischen Verantwortung für den Frieden und Missbrauch für Weltmachtinteressen imperialer Staaten

in: "Konfliktforschung Aktuell", Sonderheft 1/2002

  • "In einer Welt, in der die reichen Länder den Ton angeben, ist es die Aufgabe der Vereinten Nationen, auf diejenigen zu achten, die ... an den Rand gedrängt werden .... Soweit wir voraussehen können, müssen die Vereinten Nationen weiterhin eine Stimme für die schwächsten und am wenigsten beachteten Völker sein, sie vor den schädlichen Auswirkungen der Globalisierung schützen und ihnen dabei helfen, im Rahmen der globalen Wirtschaft erfolgreich zu sein. Die Hegemonie einer einzelnen Supermacht ist eine vorübergehende Erscheinung, doch die Globalisierung ist eine unumkehrbare Entwicklung und weist ein bislang nicht gekanntes Ausmaß auf. ... Die Begründer der Vereinten Nationen ... hofften auch, dass in einer Welt, die sich in nicht vorhersehbarer Weise verändern muss und wird, auch die Vereinten Nationen fähig sein würden, sich zu verändern, damit sie in dieser Welt erfolgreich bestehen können. Meiner Ansicht nach ist eine solche Veränderung immer noch möglich und kann Erfolg haben - wenn die Vereinigten Staaten sie zulassen.

    Boutros Boutros-Ghali1

  • Schon seit Jahren - nicht erst seit dem 11.09.2001 - ist die friedenspolitische Bedeutung der Vereinten Nationen zurückgegangen. Nach und nach rissen die USA und die mit ihr verbündeten Staaten das Heft des Handelns an sich. Sie übernahmen ordnungspolitische Funktionen in der Welt und schalteten die UNO mehr und mehr aus. Das zeigte sich beim Vorgehen gegen den Irak oder in Somalia. Das war sichtbar in Bosnien-Herzegowina. Typisch in allen genannten Fällen war, dass die internationalen Akteure zumindest den Schein der Legitimität zu wahren versuchten. Sie bemühten sich um eine Mandatierung durch die Vereinten Nationen, auch wenn sie nachträglich gegeben wurde.

    Zur Erinnerung: Aus der UNO-Charta leitet sich für alle Staaten ein absolutes Gewaltverbot ab. Dieses Verbot kann laut Artikel 51 der UN-Charta nur beim Angriff eines Staates auf einen anderen Staat als Akt der Selbstverteidigung durchbrochen werden und zwar nur kurzzeitig, so lange nämlich, bis der Sicherheitsrat selbst die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.2 Zudem ist der Sicherheitsrat (und nur er!) berechtigt, beim Vorliegen einer Bedrohung des internationalen Friedens Zwangsmaßnahmen gegen den Staat einzuleiten, von dem eine Bedrohung ausgeht. Dazu können neben zivilen Zwangsmaßnahmen auch militärische Sanktionen gehören, mit denen der Sicherheitsrat - in Ermangelung eigener bewaffneter Kräfte - einzelne Mitgliedstaaten beauftragen kann.

    Mit anderen Worten: Staaten oder Staatengruppen sind nicht berechtigt, selbständig Zwangsmaßnahmen gegen einen dritten Staat einzuleiten. Es bedarf eines Mandats des UN-Sicherheitsrates, bevor Mitgliedstaaten militärisch aktiv werden können.

    Als einzige Ausnahme von dieser Bestimmung gilt die Wahrnehmung des Rechtes auf Selbstverteidigung, das - wie oben dargelegt - nur in engen Grenzen ausgeübt werden kann. Die vorgenannten Bestimmungen werden mit dem Begriff "Gewaltmonopol der Vereinten Nationen" verbunden. Bis in die neunziger Jahre wurde das Gewaltmonopol von den Mitgliedstaaten der Weltorganisation weitgehend anerkannt, obwohl sich die Fälle häuften, dass insbesondere die USA und die übrigen NATO-Staaten es de facto in Frage stellten.

    Ende der neunziger Jahre gingen die USA und die NATO, in ihrem Streben, die friedenspolitische Rolle der UNO zu begrenzen, einen Schritt weiter. Hatten sie bis dahin zumindest den Schein gewahrt und die Vereinten Nationen nachträglich zur Erteilung von Einsatzmandaten bewogen, nahmen sie jetzt offen Kurs darauf, die UNO gänzlich auszuschalten. Dabei fällt ins Gewicht, dass an dieser Entwicklung die Bundesregierung maßgeblich beteiligt war. Noch in der Koalitionsvereinbarung der Rot-Grünen-Regierung vom 20. Oktober 1998 hatte diese die Vereinten Nationen als "die wichtigste Ebene zur Lösung globaler Probleme" bezeichnet. Deshalb - so weiter in der Vereinbarung - sehe "es die neue Bundesregierung als besondere Aufgabe an, sie politisch und finanziell zu stärken, sie zu reformieren und zu einer handlungsfähigen Instanz für die Lösung internationaler Probleme auszubauen". Ausdrücklich wird in der Vereinbarung erklärt, die Bundesregierung werde "sich aktiv dafür einsetzen, das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu bewahren".3 Diese Treuebekundungen waren in der Folgezeit schnell vergessen.

    Als auf Druck der USA 1999 die NATO den Bombenkrieg gegen Jugoslawien begann, beteiligten sich Luftverbände der Bundeswehr an ihm. Dabei lag ein Einsatzmandat der UNO nicht vor, eine Rechtsgrundlage für den Angriff war somit nicht gegeben. Politiker der Bundesregierung mussten zugeben, dass die Angriffe auf Jugoslawien vom geltenden Völkerrecht nicht gedeckt waren, sprachen von einem einmaligen Vorgang, der sich nicht wiederholen solle. Der Verweis, der UN-Sicherheitsrat habe nach dem Ende des Krieges die Entsendung einer eigenen Schutztruppe in das Kosovo beschlossen (KFOR), somit nachträglich seinen Segen erteilt, trifft den Kern des Problems nicht. Der Sicherheitsrat nimmt ausdrücklich zum Krieg nicht Stellung, sondern definiert Aufgaben, die nach dessen Beendigung zu lösen waren. Er folgt damit einer festen Regel im internationalen Recht, dass einer Unrechtshandlung nicht im Nachhinein Legitimität zugesprochen werden kann.

    Was von der Versicherung deutscher Politiker gehalten werden soll, dass der Krieg im Kosovo ein Ausnahmefall bleiben soll, wurde deutlich, als im April 1999 das neue strategische Konzept der NATO verabschiedet wurde. Es dehnt nicht nur den Aktionsradius des Bündnisses weit über das eigentliche Paktgebiet hinaus aus, sondern bestätigt zugleich, dass die NATO unter bestimmten Umständen (zum Beispiel, wenn im Sicherheitsrat keine einheitliche Meinung zustande kommt) Out-of-area-Einsätze weiterhin ohne UN-Mandat durchführen werde, wie es in der Folgezeit ja auch geschehen ist.

    Das Jahr 2001 erbrachte eine neue Qualität bei der Aushöhlung der Rechte der Vereinten Nationen. Die USA nahmen die Ereignisse vom 11. September zum Anlass, um die UNO völlig den eigenen sicherheitspolitischen Zielsetzungen zu unterwerfen. Sie formierten - ohne UNO-Vollmacht - eine Staatenkoalition, die die amerikanischen Pläne von der Neuordnung der Welt umsetzen soll. Als Begründung musste der Kampf gegen den internationalen Terrorismus herhalten. Ohne Vorliegen konkreter Beweise für seine Schuld für die Anschläge vom 11.09.2001 wurde Afghanistan mit Krieg überzogen und das dort herrschende Taleban-Regime schließlich gestürzt.

    Als Rechtfertigung für das Vorgehen erfolgte der Verweis auf das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta. Die Tatsache, dass der UN-Sicherheitsrat dieses Recht in mehreren Resolutionen bekräftigte, wurde als Ermächtigung für das kriegerische Agieren der USA, aber auch der mit ihr in der "Antiterrorallianz" zusammengeschlossenen Staaten herangezogen. Dabei wurde bewusst außer Acht gelassen, dass der Sicherheitsrat das Recht auf Selbstverteidigung nur in allgemeiner Form bestätigte, ohne daraus ein militärisches Einsatzmandat abzuleiten. Die Berufung auf Artikel 51 erfolgte überdies auch dann noch, als der zeitliche Abstand zu den Terroranschlägen in den USA immer größer wurde, eine Bedrohung der USA längst nicht mehr vorlag. Zu keinem Zeitpunkt dachte Washington daran, den Sicherheitsrat aufzufordern, selbst geeignete Maßnahmen einzuleiten, das heißt die Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm die Charta auferlegt.

    Kurz gesagt: Aus einem inhaltlich und zeitlich begrenzten Recht auf Selbstverteidigung leiteten die USA den Anspruch auf Dauerintervention ab, wobei man sich sogar verstieg, weitere Staaten zu möglichen Angriffszielen zu erklären. Präsident Bush erfand die "Achse des Bösen", der nach Belieben weitere Staaten zugeordnet werden könnten, die USA-Attacken ausgesetzt werden sollen.

    Um diesem Vorgehen eine pseudorechtliche Begründung zu verschaffen, setzte die Administration in Washington die "Theorie von der Führbarkeit präventiver Kriege" in Umlauf. Sie besagt, dass das Recht auf Selbstverteidigung nicht nur im Falle eines erfolgten Angriffes wahrgenommen werden dürfe, sondern bereits dann, wenn einem Staat unterstellt wird, einen Angriff vorzubereiten. Dabei sollen Staaten einer besonderen Beobachtung unterliegen, von denen vermutet wird, Massenvernichtungswaffen entweder herzustellen oder sie bereits zu besitzen.

    Das hemmungslose Streben der USA, das Sicherheitssystem der Vereinten Nationen weiter auszuhöhlen, um sich für die eigenen Weltmachtambitionen aller Schranken zu entledigen, war bislang nur möglich, weil sich die so genannte internationale Staatengemeinschaft weitgehend passiv verhielt.

    Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates - darunter auch Russland und China, die es offenbar mit den USA nicht verderben wollen - sind der Fehlinterpretation eigener Resolutionen zum Recht auf Selbstverteidigung nicht entgegengetreten. Sie erheben auch nicht ihre Stimme, wenn von der "Achse des Bösen" oder der "Führbarkeit präventiver Kriege" die Rede ist. Gleichermaßen haben sie auch nichts unternommen, damit der Sicherheitsrat seiner Pflicht gemäß der UN-Charta zur Bewahrung des internationalen Friedens nachkommt, das heißt, an die Stelle des Wirkens der so genannten Antiterrorkoalition das Handeln der Vereinten Nationen setzt.

    Die NATO hat durch die Erklärung des Bündnisfalles, verbunden mit dem Angebot militärischer Unterstützung, der Interventionspolitik der USA zusätzliche Rechtfertigung verschafft. Dabei dient sich das Großbritannien Tony Blairs als Verbündeter von besonderer Verlässlichkeit an. Zusätzlich bedenklich ist die Tatsache, dass die NATO am Bündnisfall festhält, obwohl die zu seiner Ausrufung gegebene Begründung (Vorliegen eines bewaffneten Angriffs auf die USA) längst jede Berechtigung verloren hat. Das muss zwangsläufig als Ermunterung für die USA wirken, ihren Interventionskurs fortsetzen.

    Die Entscheidung des UN-Sicherheitsrates, einen eigenen Truppenverband nach Kabul zu entsenden, um die von den USA eingesetzte Übergangsregierung zu schützen, stellt nur scheinbar ein Zurück zur Wahrnehmung von Verantwortung durch die Vereinten Nationen dar. In Wahrheit ist die Schutztruppe zu einem Bestandteil der US-Koalition geworden. Während die USA unbehindert den Krieg in Afghanistan fortsetzen, hält ihnen und ihren Vasallen der UN-Verband in Kabul den Rücken frei.

    Es ist nicht zu übersehen, dass in dem Maße, wie die USA Angriffspläne gegen weitere Staaten, vor allem gegen den Irak, schmieden, die internationale Kritik an solchen Plänen wachst. Von Tony Blair abgesehen, der Washington unverhohlen zum kriegerischen Handeln auffordert, halten sich die anderen Regierungen Westeuropas mit zustimmenden Erklärungen zurück. Zunehmend wird bezweifelt, ob die USA in der Lage sein könnten, eine Bedrohung durch den Irak zu beweisen, die als Rechtfertigung für einen Präventivschlag herhalten kann. Die Administration in Washington und US-Medien zeigen sich angesichts dieser Haltung zwar verärgert, dennoch wird an den kriegerischen Planungen festgehalten. Um Washington zu beeindrucken, bedarf es zweifellos eines entschiedeneren Auftretens der europäischen Staaten. Sie müssen mit einer Stimme sprechen und ihre militärischen Kräfte aus der US-Koalition zurückziehen. Aber von einem solchen Zustand ist man weit entfernt.

    In der bedrohlichen Situation, in welcher sich die Weltorganisation befindet, sehen viele einen Ausweg in einer Reform des UN-Systems. Tatsächlich ist eine Reform der Vereinten Nationen längst überfällig. Sie entspricht in ihrer Verfasstheit, die auf das Ende des Zweiten Weltkrieges zurückzuführen ist und die damaligen Kräftekonstellationen widerspiegelt, keineswegs den heutigen Gegebenheiten in den internationalen Beziehungen. Vor allem sind die Staaten der so genannten Dritten Welt, die die absolute Mehrheit der Mitglieder ausmachen, völlig unterrepräsentiert. Bisher jedoch sind alle Anläufe zur Reform der UN-Charta gescheitert.

    Unter den Staaten Asiens, Afrikas und Lateinamerikas gibt es keine Einigung, wer von ihnen künftig im Sicherheitsrat vertreten sein sollte. Es besteht sogar die Gefahr, dass der Einfluss der führenden Industriestaaten in diesem Gremium wächst. Gleichzeitig sind solche Staaten wie die USA zu einer UN-Reform nur dann bereit, wenn sie die Vereinten Nationen noch stärker in Übereinstimmung mit den eigenen Interventionsplänen oder auf Präventivkriege im Falle einer angeblichen Bedrohung festgeschrieben wissen.

    Unter solchen Umständen auf eine Revision der UN-Charta zu setzen, könnte das falsche Signal sein. Ein Erfolg der Bemühungen wäre sehr zweifelhaft. Hingegen könnten sich die USA und ihre Verbündeten veranlasst sehen, die UNO noch stärker den eigenen Vorstellungen zu unterwerfen.

    So bleibt unter den gegenwärtigen internationalen Bedingungen nur ein Weg: Es müsste alles getan werden, die Organisation der Vereinten Nationen in ihrer heutigen Verfasstheit zu bewahren. So unvollkommen sie ist, bleibt die UNO doch ein entscheidendes Hindernis für die Großmachtsambitionen der USA. Was an ihre Stelle treten würde, ist völlig ungewiss. Zu den Bemühungen, die UNO gegen alle Versuche ihrer Auflösung zu verteidigen, gehört in erster Linie, das Gewaltmonopol der Weltorganisation aufrecht zuerhalten und zu einem Zustand zurückzukehren, der noch vor einigen Jahren allgemeine Anerkennung fand.

    1) Boutros Boutros-Ghali: Hinter den Kulissen der Weltpolitik. Die UNO - wird eine Hoffnung verspielt? Bilanz meiner Amtszeit als Generalsekretär der Vereinten Nationen. Hamburg 2002, 5. 401 f.

    2) Wortlaut des Artikels 51: "Die Bestimmungen der vorliegenden Charta beeinträchtigen in keiner Weise das unveräußerliche Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen, bis der Sicherheitsrat die zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat. Maßnahmen, die von Mitgliedern in Ausübung des Selbstverteidigungsrechtes ergriffen worden sind, sind dem Sicherheitsrat sofort zu melden und berühren in keiner Weise die mit der vorliegenden Charta dem Sicherheitsrat gegebene Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu ergreifen, die er zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für notwendig hält." Zitiert nach: Die Konferenz von San Francisco 1945. Moskau/Berlin 1988, S.480.

    3) Zitiert nach: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 1211998, 5.1521 ff.