Völkerrecht


Verband für Internationale Politik und Völkerrecht e. V. Berlin (VIP)

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Voß, Dr. Hans:

"Kampf ums Völkerrecht verloren?"

in: "Neues Deutschland" vom 15. Juli 2003

Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber forderte dieser Tage, das in der UN-Charta verankerte Recht auf Selbstverteidigung auf das Führen präventiver Kriege auszudehnen. Bei Vorliegen einer Bedrohung müsse vorsorglich gehandelt werden können. Er nähert sich damit den in den USA weit verbreiteten Vorstellungen.

Bislang vertraten europäische Völkerrechtler und Politologen nahezu übereinstimmend die Meinung, dass es ein Recht auf präventive Kriege im Völkerrecht nicht gibt und im Interesse der Verhinderung von Machtwillkür auch nicht geben sollte. Unter Berufung auf das Völkerrecht leiteten sie ab, dass der Krieg der USA gegen Irak ein Bruch internationaler Rechtsnormen war. Es lag kein Angriff Iraks auf die USA vor, wodurch das Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt gewesen wäre. Selbst eine irakische Bedrohung, die präventive Schläge rechtfertigen sollte, konnte nicht nachgewiesen werden. Auch hat die UNO einen US-amerikanischen Angriff auf Irak nicht gebilligt. Im Gegen teil verweigerte der Sicherheitsrat einem solchen Einsatz .ausdrücklich seine Zustimmung.

Diese eindeutigen Umstände werden von der Debatte über die angebliche Notwendigkeit, das Völkerrecht den veränderten Verhältnissen anzupassen, überdeckt. Nicht mehr die aggressive USA-Politik bildet den Mittelpunkt der Überlegungen, sondern die »veränderte Bedrohungslage«, die ein neues Herangehen der Staaten erfordere. Zugleich wird immer deutlicher, dass die Vorstellung an Boden gewinnt, das einseitige militärische Vorgehen der USA und der NATO in den letzten Jahren habe bereits eine Art Gewohnheitsrecht geschaffen, das an die Stelle bisheriger Rechtsvorstellungen getreten sei.

In der Tat gibt es bedenkliche Präzedenzfälle. Als die NATO im Jahre 1999 auf Betreiben der USA ihren Angriffskrieg gegen Jugoslawien startete, tat sie das ohne Zustimmung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und nach übereinstimmender Auffassung unter Bruch des Völkerrechts. Zwar wurde nach dem Krieg die vom Sicherheitsrat verabschiedete Resolution 1244 als nachträgliche Billigung ausgegeben. Das aber war sie beileibe nicht. Die Resolution behandelt nur die Nachkriegsordnung Kosovos. Dennoch blieben zwei markante Einschnitte: Zum einen tragen alle NATO-Staaten Verantwortung für den Völkerrechtsbruch. Zum anderen überträgt der Sicherheitsrat den Krieg führenden Staaten die Verwaltung Kosovos. Wenn das keine späte Rechtfertigung ist!

Beim USA-Krieg gegen Afghanistan verhielt sich der Sicherheitsrat ähnlich zwiespältig. Er folgte zunächst der US-amerikanischen Argumentation, dass die USA in Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung agierten; hielt jedoch an dieser Fiktion fest, als sich längst herausgestellt hatte, dass es Washington um einen Regimewechsel in Afghanistan ging. Schließlich sanktionierte er das USA-Vorgehen sogar ausdrücklich, indem er der Entsendung einer UNO-Truppe zum Schutz der von den USA eingesetzten Regierung in Kabul beschloss.

Der USA-Krieg gegen Irak brachte den Sicherheitsrat erneut in Entscheidungszwang.. Es war lobenswert, dass sich eine Mehrheit im Rat gegen die US-amerikanischen Angriffspläne aussprach, was in Washington tiefe und dauerhafte Verärgerung auslöste. Jedoch kam der Rat nach. dem Krieg den USA abermals entgegen. In der von ihm verabschiedeten Resolution 1483 wird den. USA die uneingeschränkte Oberhoheit über Irak zugesprochen.. Die Vereinten Nationen geben sich mit humanitären Hilfsfunktionen zufrieden.

Man sieht, das geltende Rechtssystem wird aus zwei Richtungen bedroht. Es könnte Schaden leiden, indem man sich die USA-Vorstellung vom präventiven Krieg aufdrängen lässt. Gleichzeitig haben die Staaten einen Weg beschritten, der den USA bei ihren Plänen zur Neuordnung der Welt zugute käme. Wobei Washington als Rechtfertigung für seine Irak Aggression immer wieder die Zustimmung aller NATO-Partner zum Krieg gegen Jugoslawien anführt.

Ist damit der Kampf um die Bewahrung der Völkerrechtsnormen, die bisher das internationale Sicherheitsgefüge prägten, bereits verloren? Man könnte es meinen. Jedoch erscheint es zu früh, die Flinte ins Korn werfen. Häufig haben. sich im internationalen Geschehen. Wendungen vollzogen, die scheinbar Festgefügtes ins Wanken brachten. Der einzige Weg zur Bändigung des US-amerikanischen Übermuts ist das .Beharren auf den Regeln der Charta der Vereinten Nationen zum Verbot der Androhung und der Anwendung. von Gewalt, zum ausschließlichen Recht des Sicherheitsrates, über die Anwendung militärischer Gewalt gegen einen Mitgliedstaat zu beschließen. .