Völkerrecht / NATO


Verband für Internationale Politik und Völkerrecht e. V. Berlin (VIP)

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Voß, Dr. Hans:

"NATO-Starts vom Bombodrom sind Vertragsbruch - 2+4-Abkommen untersagt Pakt-Strukturen auf dem Gebiet der einstigen DDR "

in: "Neues Deutschland" vom 04.08.2003

Das Verhalten der Bundesregierung im Falle des Bombodroms ist mehr als fragwürdig. Der Bundesverteidigungsminister beging Wortbruch, als er vor den Wahlen 1998 feierlich versicherte, eine von der SPD geführte Bundesregierung werde den Bombenabwurfplatz nicht wieder in Betrieb nehmen.

Nach der Korrektur der Zusage zum Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide hat die Bundesregierung mit falschen Angaben über die Anzahl der geplanten Flüge von der Europäischen Union die Zustimmung zur Nutzung erschlichen. Damit nicht genug. Die Bundesregierung verstößt mit der erklärten Absicht, das Bombodrom auch für andere NATO-Staaten zu öffnen, offenkundig gegen den 2+4-Vertrag, der 1990 abgeschlossen wurde, um die äußeren Bedingungen für den Anschluss der DDR an die Bundesrepublik zu regeln. Zur Erinnerung: Bei der Abfassung des Textes spielte eine zentrale Rolle, welche Stellung das vereinigte Deutschland in der europäischen Sicherheitslandschaft einnehmen solle. Die Sowjetunion stimmte schließlich zu, dass Deutschland Mitglied der NATO sein könne.

Die Sowjetunion bestand jedoch darauf, dass das Gebiet der ehemaligen DDR einem Sonderstatus unterworfen werde. Zwar sollten nach dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland Bundeswehreinheiten, die in der NATO integriert sind, auch in den neuen Bundesländern stationiert werden können. NATO- Verbände anderer Staaten sollten diese Möglichkeit jedoch nicht erhalten. Somit wurde vereinbart, dass NATO-Strukturen nicht auf das Gebiet der DDR ausgedehnt werden dürften.

Im Artikel 5 des 2+4-Vertrages heißt es demgemäß: »Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschland weder stationiert noch dorthin verlegt.« Man achte auf die Wortwahl »stationiert« oder »verlegt«. Während »stationieren« einen Dauerzustand ausweist, wird mit »verlegen« auch eine zeitweise Anwesenheit ausgeschlossen. Um jeden Missbrauch auszuschließen, verpflichtet sich die Regierung des vereinten Deutschlands in einer besonderen Protokollnotiz zum 2+4-Vertrag, die Anwendung des Wortes »verlegt«, wie es heißt, »in einer vernünftigen und verantwortungsbewussten Weise« zu handhaben. Natürlich war diese Zusicherung vor allem als Beruhigung für die Sowjetunion gedacht, die sich gegen die Ausdehnung der NATO in ihrer Gesamtheit wandte.

Lange Zeit haben sich die Bundesregierungen an die auferlegten Beschränkungen gehalten, obwohl es immer wieder Versuche von NATO-Partnern gab, die neuen Bundesländer als dauerhafte Manövergebiete zu missbrauchen. Nunmehr scheint die Regierung jedoch gewillt zu sein, die gesetzten Grenzen zu überschreiten. Vorliegende Ankündigungen legen den Schluss nahe, dass es bereits Absprachen mit anderen NATO-Staaten gibt, damit diese das Bombodrom zu Übungsflügen benutzen können.

Man mag erklären, dass es sich jedes Mal lediglich um kurzfristige Operationen handeln werde. Doch das Argument zieht nicht. In Wirklichkeit würde es sich um die Installation eines Systems ständiger Anwesenheit von NATO-Streitkräften auf dem Gebiet der neuen Bundesländer handeln, dem Vorgehen der Bundesluftwaffe gleich.

Wahrscheinlich ist, dass das Bundesverteidigungsministerium die Zeit für gekommen hält, wichtige Bestimmungen des 2+4-Vertrags umzuinterpretieren. Schließlich ist der östliche Nachbar Deutschlands, Polen, inzwischen Mitglied der NATO geworden und mit dem Beitritt der baltischen Staaten zum Pakt werden die NATO-Grenzen noch weiter nach dem Osten vorgeschoben. Russische Einwände dürften daher kaum noch zu erwarten sein.
Das alles ändert nichts daran, dass die vertraglichen Einschränkungen für das Territorium der ehemaligen DDR fortbestehen. Auf sie kann man sich im Kampf gegen die Pläne der Bundeswehr stützen. Sicherlich sind sie nicht das entscheidende Argument gegen die Pläne überhaupt. Aber angesichts der Tatsache, dass das Ausmaß der Bombenflüge durch die Beteiligung der NATO noch um ein Vielfaches größer würde, könnte auch die Berufung auf den 2+4-Vertrag nützlich sein.