Deutsche Außenpolitik / Afghanistan


Verband für Internationale Politik und Völkerrecht e. V. Berlin (VIP)

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Voß, Dr. Hans:

"ISAF in Afghanistan -  Die Rechtsgrundlage für den Bundeswehreinsatz ist höchst zweifelhaft"

in: "Neues Deutschland" vom 18./19.10.2003

Als die Bundesregierung am Mittwoch beschloss, zunächst 230 Bundeswehrsoldaten ins afghanische Kundus zu entsenden, schien das ein normaler Vorgang zu sein. Sie konnte sich auf eine selbst eingebrachte Resolution des Sicherheitsrates vom Vortag berufen, gemäß derer auch weitere NATO-Staaten ihre Truppen in Afghanistan aufstocken werden. Die erforderliche Zustimmung des Bundestages sollte gesichert sein.

Doch liegen die Dinge keineswegs so einfach. Nicht nur, dass die Risiken schön geredet werden. Der Einsatz der Bundeswehr beruht zudem auf der falschen Vorstellung, dass der USA-Krieg gegen Afghanistan rechtens war und die USA-Streitkräfte Anspruch haben, Unterstützung bei der Befriedung des Landes zu erhalten. Schließlich befinden sich seit fast zwei Jahren Sicherungsstreitkräfte mit einem UN-Mandat in Kabul, um die eingesetzte neue Regierung zu schützen. Was spreche dagegen, Sicherungsaufgaben in anderen Landesteilen zu übernehmen?

Man sollte sich daran erinnern, dass die USA-Intervention in Afghanistan als Akt der Selbstverteidigung gegen den internationalen Terrorismus begann, und zwar ohne Mandat des Sicherheitsrates, jedoch von diesem stillschweigend toleriert. Der Sicherheitsrat schritt auch nicht ein, als sich herausstellte, dass die USA ganz andere Kriegsziele verfolgten. Der Bush-Administration ging es vordergründig um einen Regimewechsel und die Einsetzung einer ihr genehmen Regierung.

Als Rechtfertigung für ihr Vorgehen brachten die USA jedoch weiterhin die Version in Umlauf, dass der fortgesetzte Krieg ein Akt der Selbstverteidigung sei, eine Vorstellung, die durch die UN-Charta nicht gedeckt ist. Selbstverteidigung kann immer nur begrenzt ausgeübt werden, solange nämlich, bis die Gefahr eines Angriffes beseitigt ist. Das war – sollte es diese Gefahr überhaupt jemals gegeben haben – längst der Fall.

Spätestens in dieser Phase hätte es des Eingreifens des Sicherheitsrates bedurft. Er hätte gemäß seiner Verantwortung für die Bewahrung des Friedens in der Welt das Heft des Handelns in Afghanistan selbst in die Hand nehmen müssen. Er hätte die USA auffordern müssen, ihre Streitkräfte abzuziehen und den Weg für eine UNO-Verwaltung freizugeben. Jedoch erfolgte ein solcher Schritt nicht. Stattdessen sprang der Sicherheitsrat den Vereinigten Staaten zur Seite, indem er die Entsendung einer eigenen Schutztruppe für Kabul beschloss. Während die USA ihre kriegerischen Handlungen in verschiedenen Landesteilen fortsetzten, sorgte die UN-Schutztruppe in Kabul für Ruhe und Ordnung.

Ob man es wahr haben will oder nicht: Der Sicherheitsrat sanktionierte durch seine Entscheidung de facto den USA- Krieg in Afghanistan, er nahm den Druck von den USA-Streitkräften und bestärkte die USA in ihrem Streben, einseitige Gewalt an die Stelle des internationalen Rechts zu setzen. Parallele Entwicklungen sind im Fall Irak zu konstatieren.

Wenn der Bundestag jetzt die Erweiterung des Einsatzes von Bundeswehreinheiten in Afghanistan beschließen sollte – wobei sich die Zahl der entsandten Soldaten in der Zukunft wahrscheinlich weiter erhöhen wird –, wird er diese Tendenz zwangsläufig verstärken. Die USA werden sich in ihrer interventionistischen Politik ermutigt fühlen.